Grundlagen der Wertermittlung

Stacks Image 54
Baugesetzbuch (BauGB) §194 Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren (gem. §§ 21-23 ImmoWertV) basiert im Wesentlichen auf der Beurteilung des Substanzwerts. Der vorläufige Sachwert (d. h. der Substanzwert des Grundstücks) wird als Summe von Bodenwert, Gebäudesachwert (Wert des Normgebäudes sowie dessen besonderen Bauteilen und besonderen (Betriebs)Einrichtungen) und Sachwert der Außenanlagen (Sachwert der baulichen und nichtbaulichen Außenanlagen) ermittelt.
Zudem sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren (gem. §§ 17-20 ImmoWertV) ist anzuwenden, wenn der marktüblich erzielbare Ertrag bei der Kaufpreisbildung im Vordergrund steht.
Der Ertragswert ergibt sich als Summe von Bodenwert und Ertragswert der baulichen und sonstigen Anlagen.
Zudem sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen.
Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren (gem. §15 ImmoWertV) wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Vergleichspreise, können auch Vergleichspreise aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden. Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt oder Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale sind in der Regel auf der Grundlage von Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten zu berücksichtigen.
Bodenwertermittlung
Der Bodenwert (gem. §16 ImmoWertV) ist jeweils getrennt vom Wert der baulichen und sonstigen Anlagen bzw. vom Ertragswert der baulichen Anlagen i. d. R. auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichs­wertverfahren so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.
Liegen jedoch geeignete Bodenrichtwerte vor, so können diese zur Bodenwertermittlung herangezo­gen werden (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Abweichungen des Bewertungsgrundstücks von dem Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen - wie Erschließungszustand, abgabenrechtlicher Zustand, Lagemerkmale, Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt - sind durch entsprechende Anpassungen des Bodenrichtwerts zu berücksichtigen.
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
In den oben genannten Wertermittlungsverfahren werden eventuell vorhandene besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt, hierzu gehören unter anderem:
  • Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltungsauf­wendungen oder Baumängel und Bauschäden, soweit sie nicht bereits durch den Ansatz eines reduzierten Ertrags oder durch eine gekürzte Restnutzungsdauer berücksichtigt sind,
  • wohnungs- und mietrechtliche Bindungen (z. B. Abweichungen von der ortsüblichen Miete),
  • Nutzung des Grundstücks für Werbezwecke und
  • Abweichungen in der Grundstücksgröße, insbesondere wenn Teilflächen selbständig verwertbar sind.

Sachverständigenbüro
Günter Berends
Alte Piccardie 1
49828 Osterwald
Telefon: 05946/990755
Telefax: 05946/990756
Mobil: 0171/2700006
Zweigstelle:
Bentheimer Straße 17
48529 Nordhorn
Telefon: 05921/7272333
Email: info@gutachter-berends.de

Bild Gutachter Günter Berends

Günter Berends

Bild Mitarbeiterin Heike

Mitarbeiterin Heike Böker

© 2018 Gutachter Berends

Cookies erlauben